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Werbung für Dentallabors: Welche Verstöße Ihnen eine Abmahnung einbringen können

Werbung für Medizinprodukte unterliegt nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) strengen Beschränkungen. So hat der Gesetzgeber besonders der Werbung gegenüber Laien - der so genannten Publikumswerbung - enge Grenzen gesetz. Das betrifft nicht nur irreführende Werbung, sondern beispielsweise auch Rabatte, Zugaben und Werbegeschenke. Medizinproduktehersteller, darunter auch Hersteller von Sonderanfertigungen wie etwa Dentallabors oder Orthopädietechniker, müssen sich darum oft aus heiterem Himmel mit Abmahnungen herumschlagen - oder sich sogar vor Gericht verantworten.

Lesen Sie darum in meinem Aufsatz "Ein Golfball kann Laborbesitzer in ernste Schwierigkeiten bringen" (aus "ZT Zahntechnik Zeitung" H. 9/2009), wo die Grenzen des Erlaubten liegen und wie Sie sie vermeide.

Zum Download (mit freundlicher Genehmigung des Verlags Oemus Media AG, Leipzig)


Tipp:
  Werbebeschränkungen für Medizinprodukte sind ein integraler Bestandteil meiner Schulungen für Medizinprodukteberater - auf Wunsch auch in Ihrem Hause.



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