Medizinprodukteberater - de la Roza
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01.10.2011: Eucomed Positionspapier zur Anwesenheit von Medizinprodukteberatern im OP

Die Anwesenheit von Medizinprodukteberatern bei der Durchführung von medizinischen Eingriffen ist im klinischen Alltag verbreitete Praxis. Ärzte wünschen sich von ihnen Anleitung und Unterstützung bei der Anwendung von neuen oder nur selten eingesetzten medizinischen Technologien. Dabei sind jedoch die Grenzen des gesetzlich Zulässigen schnell überschritten. Der europäische MedTech-Dachverband Eucomed hat am 01.10.2011 zu diesem Problem ein "Position paper on the Access to the Operating Room by Company Representatives" verabschiedet.

Sowohl Ärzte als auch Medizinprodukteberater selbst können sich strafbar machen, wenn diese dem Arzt bei der Operation assistieren oder gar Vorschläge über die weiteren Behandlungsschritte machen. Schon die bloße Anwesenheit des Medizin-produkteberaters bei einem Eingriff ist ohne die das vorherige Einverständnis des strafbar. Auch ihre Arbeitgeber – einerseits Kliniken, andererseits Medizintechnik-hersteller – befinden sich auf rechtlich schlüpfrigen Boden, wenn sie dies dulden oder gar befürworten.
Das Eucomed-Positionspapier  greift wichtige mit dieser Praxis verbundene Fragen auf und formuliert hierzu Empfehlungen für Gesundheitseinrichtungen, Medizintechnik-hersteller und Medizinprodukteberater. Im Anhang enthält das Dokument ein Muster für eine Organisationsrichtlinie für Hersteller, mit der die Interessen von Patienten, Medizinprodukteberatern, Kliniken und des Unternehmens selbst geschützt werden sollen.
Sie können das Dokument hier downloaden.


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