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09.05.2013: Neue Verordnung regelt RoHS-II-Umsetzung in Deutschland

Die RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU ist jetzt mit der neuen Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) in deutsches Recht umgesetzt worden (Bundesgesetzblatt Teil 1,
Nr. 22 vom 08.05.2013). Nach den neuen Bestimmungen müssen Hersteller von elektrischen und elektronischen Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika (IVD)
in Kürze auch ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der RoHS-II-Richtlinie durchführen und ihre Geräte mit der CE-Kennzeichnung auch nach dieser Richtlinie versehen.

Für Medizinprodukte gilt dies ab dem 22.07.2014, für IVD ab dem 22.07.2016. Produkte, die die RoHS-II-Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Elektrostoffverordnung beinhaltet darüber hinaus auch neue Verpflichtungen für den Handel, für Importeure und Bevollmächtigte.

Lesen Sie hier das Wichtigste zu den neuen Anforderungen im Kurzüberblick.

Die Elektrostoffverordnung können Sie hier downloaden.



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