Medizinprodukteberater - de la Roza
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Deadline 31.12.2009: Handelskammer bietet Hilfe bei Italien-Registrierung

Sie sind Medizinproduktehersteller und vertreiben Ihre Produkte auch in Italien? Dann müssen diese in der Datenbank des italienischen Gesundheitsministeriums registriert sein. Sollen die Produkte auch an öffentliche Gesundheitseinrichtungen verkauft werden, müssen sie bis zum 31.12.2009 zusätzlich auch im sogenannten "Repertorio dei dispositivi medici" eingetragen sein.

Hilfestellung bei der Abwicklung der komplizierten Prozedur zur Registrierung Ihrer Medizinprodukte leistet die Deutsch-Italienische Handelskammer. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig.

Ein Merkblatt zur Registrierung von Medizinprodukten in Italien finden Sie hier.



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