Medizinprodukteberater - de la Roza
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Aufsatz: Medizinprodukteberater und Sicherheitsbeauftragte in Dentallabors

Sicherheitsbeauftragte und Medizinprodukteberater nach § 30 bzw. 31 MPG besitzen eine wichtige Funktion auch in Dentallabors. Denn der von diesen hergestellte Zahnersatz ist ein Medizinprodukt ist, genauer gesagt eine Sonderanfertigung i. S. von § 3 Nr. 8 MPG. In vielen zahntechnischen Labors bestehen jedoch nur vage Vorstellungen von den genauen Funktionen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Sicherheitsbeauftragten und Medizinprodukteberatern. Lesen Sie hierzu meinen Beitrag Hinter jeder Information könnte ein folgenschweres Risiko stecken (ZT Zahntechnik Zeitung Nr. 4/2009).
Denn: Fehler können teuer werden - Inhabern von Dentallabors, aber auch Medizinprodukteberatern drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.
Zum Download (mit freundlicher Genehmigung des Verlags Oemus Media AG, Leipzig



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